Seit
3. Juli 2004 ist der EU Heimtierausweis
bereits obligatorisch vorgeschrieben. Mit 1. Oktober 2004 ist die Übergangsfrist abgelaufen und das Mitführen des EU Heimtierausweises für eine Reise innerhalb der EU Mitgliedstaaten verpflichtend. Übrigens gelten die Bestimmungen des EU Heimtierausweises deshalb gerade für Hunde, Katzen und Frettchen, weil diese Tiere Tollwutüberträger sind. Der EU Heimtierausweis ist ein behördliches Dokument, das nur vom Tierarzt ausgestellt werden darf. Der Preis für den EU Heimtierausweis ist amtlich geregelt und beträgt € 15,00. |
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Für
den EU Heimtierausweis müssen die Tiere gekennzeichnet sein, damit der
Ausweis eindeutig einem bestimmten Tier zugeordnet werden kann.
Auslaufend wird hierfür noch eine vorhandene Tätowierung akzeptiert (so sie noch deutlich lesbar ist.Ansonsten wird eine Tätowierung heute eigentlich nur mehr dazu verwendet, um herrenlose Katzen nach einer Kastration als kastriert zu kennzeichnen.) |
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Im
österreichischen Bundes-Tierschutzgesetz, das mit 1. Jänner 2005 in Kraft
getreten ist, ist in Österreich die Tierkennzeichnung nur mehr mittels
Chip zugelassen und muß im EU Heimtierausweis eingetragen werden.
In diesem neuen Gesetz ist das "Chippen" bundesweit für alle Hunde und Katzen vorgeschrieben, wobei die Durchführung erst durch eine entsprechende Verordnung bestimmt werden muß, was in Verbindung mit den zu erwartenden Übergangsbestimmungen allerdings noch einige Zeit dauern wird. Der wesentliche Vorteil des Chippens ist die sichere und problemlose Zuordnung eines Tieres zu seinem Besitzer. Verloren gegangene Tiere können sofort rückgeführt werden. |
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Übrigens
ist ein Chip ein etwa reiskorngroßer, völlig harmloser, nicht-strahlender
Transponder, der zu Sicherheit für das Tier nur vom Tierarzt implantiert
werden darf.
Originalgröße: Das Implantieren selbst spüren die meisten Patienten kaum. |
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Er
ermöglicht keine Ortung eines entlaufenen Tieres, sondern enthält
eine mit einem Lesegerät erfaßbare, 15-stellige Nummer, unter
der Besitzer, Tier und Kontaktdaten bei einer Datenbank gespeichrt werden.In
Zusammenarbeit der Tierärztekammer mit der Vereinigung Österreichischer
Kleintierpraktiker (VÖK), wurde mit www.animaldata.com
eine international vernetzte Datenbank geschaffen, bei der rund um die
Uhr die Kontaktdaten des Besitzers eines aufgefundenen Tieres via Internet
sofort verfügbar sind.
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Im EU-Paß ist - auf freiwilliger Basis - ein freies Feld für ein Foto Ihres Lieblings vorgesehen. Sollten Sie keines besitzen, können wir gerne eines machen und sofort ausdrucken....... |
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